Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schwimmschule Allgäu

Kursdauer ab 4,5 Jahren,  entspricht 1 Unterrichtsstunde = 1 Schulstunde = 45 min Wasserzeit / 1 Std Gesamtzeit

3,5 – 4,5 Jahren, Schnupper-Modul,  enspricht 1 Unterrichtsstunde  = 30 min Wasserzeit / 45 min Gesamtzeit

Mindestalter: Teilnahme 3,5 Jahren

MINI-Module ab 82 cm Körpergröße (ca. 2 Jahren)

Übernahme von „Kontingent-Tagen ins nächste Jahr:  Bei dem Kurs BASIC3x3 kauft der Kunde „Kontingent-Tage. Im Idealfall sind diese Tage ausreichend um 3 Module á 3 Tage zu belegen. Es passiert allerdings dass Kinder in einem der 3 Module, oder auch mehreren NICHT erfolgreich abschließen können. Aus diesem Grund erhalten die Kinder dann ein NO für den Aufstieg in das nächst höhere Modul. Den Eltern bleibt es überlassen diese fehlenden Kenntnisse selbst nachzuarbeiten oder unter Anrechnung Ihres „Kontingents“ von 9 Tagen das Kind zur Wiederholung anzumelden.

Für die ÜBERNAHME von „KONTIGENT-TAGEN“ ins nächste Jahr ist allerdings der Kursstart maßgebend. Für Kurse die VOR dem 15. Juli begonnen haben ist KEINE ÜBERNAHME ins nächste Jahr vorgesehen!

Kurse die NACH dem 16. Juli begonnen haben können Module ins nächste Jahr übernehmen, solange spätesten 3 Wochen nach einem Modul das folgende Modul (GO) angemeldet wurde, bzw. der Auftrag zur WIEDERHOLUNG (NO) gegeben wurde. Ansonsten verfällt das Recht auf Übernahme von Kontingent-Tagen ins nächste Jahr.

 

Preise: Bei den Preise auf der Website handelte es sich zum Zeitpunkt der Erstellung der Seiten um verbindliche Preise. Zwischenzeitlich kann sich jedoch etwas geändert haben was nicht angepasst wurde. Deshalb kann es zu leichten Preisdifferenzen kommen. Erkundigen sich vor Buchung, bzw. bei Interesse nach dem aktuell gültigen Preis.

Anmeldung der Kurse:  
Alle Kurse müssen bei Anmeldung des Kurses innerhalb 7 Tagen vollständig bezahlt werden. Solange ist die Anmeldung nur vorbehaltlich der Zahlung. Nach 7 Werktagen lösche ich die Anmeldung wenn wir keinen Geldeingang haben. Der Kunde erhält dann im schlechtesten Falle (unsichere Wettersituation) bis zu 3 Tage vor Kurs seinen Kurstermin innerhalb der von Ihm freigegebenen Zeiten. Wenn er den Kurs nicht antritt gilt der Kurs dennoch als erbracht.

 

Bezahlung der Kurse:       Im Voraus, in Ausnahmefällen vor dem Kurs, in Bar.

Die Schwimmschule hat keine Verwaltungseinheit.

Entsprechend sind Dinge wie Rechnungsstellung und Überweisung ausgelagert. Diese werden von Dienstleistern erbracht.

Überweisung  auf Wunsch zzgl. dem Kurspreis + € 10. (ausserhalb der Flats)

seperate Rechnungsstellung auf Wunsch (Zahlungseingang innerhalb 5 Tagen nach erbrachter Leistung) zzgl. dem Kurspreis  + € 10.

Quittung auf Wunsch -vorangemeldet. (Übergabe während des Kurses – Kostenfrei)

Quittung. Postalisch zugesandt zzgl. dem Kurspreis  + € 10..

 

Zahlungszuschlag/Zahlungserinnerungen ab dem 7. Tag nach erbrachter/abgerechneter Leistung € 10 alle 7-Tage.

 

Nicht Erscheinen: 
Kurs verfällt. Kurs/Leistung gilt als erbracht. Keine Rückerstattung des Kurspreises.

Krankheit:  
Keine Rückerstattung des Kurspreises. Freiwilliges Ersatzangebote des Veranstalters mittels 1 angebotenen Ersatztermins je ausgefallener Stunde. Nur bei Attest.

 

Schäden an geliehenen Ausrüstungsgegenständen:

Für Schäden die während des Kurses an Ausrüstungsgegenständen durch Sach- und zweckgemäßen Gebrauch entstehen besteht keine Haftungsgrundlage für den Kunden. Ebenso wie für Verschleiß. Allerdings haftet der Kunde für Schäden die durch NICHT-zweckgemäßen Gebrauch während oder im speziellen VOR oder NACH dem Kurs oder durch Stürze entstehen voll umfänglich zum Gebrauchswert des Verleihers bis zum Neupreis.

 

Durchführung der Kurse bei SCHLECHTWETTER:

Ein Kurs fällt aufgrund von Regen nie aus.

Für alle Kurse gelten aber Temperaturuntergrenzen. Dazu addiere ich Luft und Wasser zusammen.


Sind 2 Tage innerhalb des Moduls (Dauer 3 Tage) unterhalb der Temperaturgrenzen absehbar, sage ich einen Kurs ganz ab und Du bekommst ein neues Startdatum.

Fällt während des 3-tägigen Moduls  die Temperatur so stark dass nicht mindestens 2 der 3 Tage abgehalten werden kann gilt der Kurs als nicht gehalten. Wir suchen einen Ersatztermin. Entfällt ein Kurstag/stunde biete ich aus KULANZ einen Ersatztermin am direkt darauffolgenden Samstagnachmittag oder Sonntag an. Allerdings nur wenn >3 Gruppe diesen Ersatztermin zusagen. Wenn eine Realisierung da nicht möglich ist, entfällt der Kurstag ersatzlos. Es wird kein weiterer Ersatztermin angeboten. Der Kurs gilt damit als vollständig gehalten.

Die Absage von Kursen/ Kurstagen durch uns kann gleich aus welchem Grund bis zu 2 Std vor Kursbeginn ohne Erhebung von Schadensersatzansprüchen des Kunden an mich erfolgen.

Wetterbedingte Absagen erfolgen immer anhand von Prognosen des Wetterberichts www.wetteronline.de und des jeweiligen Veranstaltungsortes, sowie den Wassertemperaturen auf Basis 9 Uhr des jeweiligen Schwimmbades.

TemperaturSumme/-grenzen:

  • MINI-Modulen < 3,5 Jahren                42 °
  • M0-Kursen       – 3,5- 4,5 Jahren         40 °
  • Basic3x3          – 4,5-6 Jahren             38°
  • Ferienschwimmkursen > 6,5 Jahren 37°betragen

Unterhalb dieser Grenzen fällt ein Kurstag aus. Ein Ersatztermin wird vereinbart.  ES  ENTSCHEIDE AUSSCHLIESSLICH ICH, innerhalb der Regeln, über das Zustandekommen des Kurses. Selbständiges Fernbleiben Deinerseits bewerte ich wie Leistung meinerseits erbracht! (Grundsätzlich kann ich aber verstehen wenn Du deinem Kind das nicht zumuten magst, bin Dir auf alle Fälle nicht böse. Diese Entscheidung und deren Konsequenz liegt aber IMMER in deiner Verantwortung.)

Zudem fällt der Kurs aus, wenn der Bademeister des Bades, wegen ganz konkreter Gewittergefahr, den Badebetrieb unterbricht!! Nicht relevant ist die per Wetterbericht “angekündigte” Gewitterlage. D.h. wir entscheiden vor Ort ob der Kurs abgesagt oder nur um 10 od. 20 min verlegt wird. Sollte der Kurs VOR-ORT abgesagt werden, ist das höhere Gewalt, die mich von der Durchführungsverpflichtung entbindet!

Das Fernbleiben von Kursen ÜBERHALB der Temperaturgrenzen Deinerseits bewerte ich als „Leistung von mir erbracht“.

 

Absage der Kurse durch uns:  
Witterungs-/ oder Krankheitsbedingt können es nötig sein, Kurse auch kurzfristig abzusagen, zu verlegen oder durch Ersatzpersonen durchführen zu lassen.  Eine Absage erfolgt eventuell sogar erst 2 Std vor Kursbeginn.
Auf Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter verzichtet der Teilnehmer hiermit bereits im Vorfeld.

 

Zielerreichung meiner Kurse:

Bei keinen meiner Kurse/ Module gibt es eine Erfüllungsgarantie hinsichtlich der erbrachten Leistung/Ziele, außer die der erbrachten UEs. Es kann durchaus sein dass Kinder mehrfach das gleiche Modul wiederholen. Ist das mehr wie 2 mal nötig, sprechen wir zusammen. Die Kinder lernen bei mir in einem völlig freien Umfeld. Von mir wird kein erweiterter Druck ausgeübt. Ich bin der Meinung das steht mir einfach nicht zu! Mein Handeln stellt auch keinen Kündigungsgrund dar. Schwimmen lernen dauert solange wie es dauert.

 

Veranstalterversicherung:

Die Schwimmschule weißt ausdrücklich daraufhin das KEINE Veranstalterversicherung besteht. Hierfür gibt es 2 Gründe.

  1. Kinder sind IMMER nur in einer IHREM Könnensstand angemessenen Wassertiefe
  2. Beim Erlenen neuer Fähigkeiten -Wachstums-Prozessen- sei es dem Radfahren, Schlittenfahren oder Rollschuhfahren oder eben auch dem Schwimmen besteht IMMER ein erhöhtes Risiko im Vergleich zum „normalen“ Leben.

Der Kunde bzw. der Erziehungsberichtigte ist sich diesem erhöhten Risiko bewusst. Der Veranstalter tritt diesem erhöhtem Risiko mit entsprechenden Wassertiefen und Gruppengrößen gegenüber.

 

Urherberrecht:

Alle methodisch-didaktische Reihen, sowie die dazugehörigen Übungen und der Einsatz von Neoprenanzügen unterliegen dem Urheberrecht des Inhabers. Nachahmung, Kopie des Trainings/ der Unterrichtsform ist ohne Zustimmung des Inhabers des Urheberrechts nicht erlaubt. Eltern-lehren-Schwimmen Teilnehmern (ELS) wird vorab eine Genehmigung zur nicht kommerziellen Anwendung und Nutzung erteilt.

Bei Bekanntwerden einer Verletzung wird der Inhabers des Urheberrechts diese Verletzung zivilrechtlich dagegen vorgehen.

 

Die Anmeldung sowie Bezahlung bzw. zeitgleicher Antritt der Kurse bedeutet die Akzeptanz der Regelungen der AGB.